Ihr Tier ist kein Patient in unserer Tierarztpraxis und Ihnen sind die Medikamente ausgegangen? Warum dürfen wir Ihnen nicht einfach Medikamente abgeben?
Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass wir Medikamente nur für Tiere, die bei uns in Behandlung sind, abgeben dürfen. Dies setzt eine vorherige Untersuchung des Tieres, eine Indikation zur Abgabe der Medikamente sowie eine Kontrolle des Therapieerfolges voraus. Daher dürfen wir, wenn Sie mit Ihrem Tier noch nicht bei uns vorstellig waren, ohne Untersuchung leider keine Medikamente mitgeben.
Kann ich Medikamente, die ich nicht mehr benötige, in der Praxis zurückgeben und bekomme die Kosten erstattet?
Nach dem Arzneimittelgesetz müssen Medikamente, die abgegeben werden, bestimmte Qualitätsansprüche in Bezug auf die Lagerung erfüllen. Diese Qualitätssicherung übernehmen wir in unserer Praxis durch z.B. Dokumentation der Kühlkette, Chargenverwaltung uvm. Nach Abgabe der Medikamente können wir weder garantieren noch überprüfen, ob zurückgenommene Medikamente ordnungsgemäß gelagert wurden. Es ist uns daher gesetzlich nicht erlaubt, Medikamente wieder zurückzunehmen. Dies gilt auch für unbenutzte Medikamente / volle Originalpackungen.
Warum dürfen wir Ihnen keine günstigen Alternativen aus der Humanmedizin verkaufen und müssen stattdessen auf teurere Tierarzneimittel zurückgreifen?
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen müssen wir Tierärzte speziell für die Tiermedizin zugelassene Tierarzneimittel verwenden. Nur wenn kein Tierarzneimittel für die notwendige Behandlung existiert, dürfen wir unter Berücksichtigung einer Umwidmungskaskade auf Humanarzneimittel zurückgreifen. Dies wird als Therapienotstand bezeichnet. Leider ist es kein Notstand, wenn ein Humanarzneimittel günstiger ist als das vergleichbare Tierarzneimittel.
Warum dürfen wir Ihnen nicht einfach ein Antibiotikum mitgeben? ``Meinem Hund hilft schon immer das antibiotische Ohrmedikament bei der wiederkehrenden Ohrentzündung ….!``
Der Einsatz von Antibiotika wurde in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber sehr stark reglementiert. Der Grund dafür ist der unkontrollierte Einsatz von Antibiotika, gerade in der Massentierhaltung. Dies hat dazu geführt, dass es zu zahlreichen Resistenzen bei Bakterien gekommen ist. Gerade multiresistente Keime (z.B. „MRSA“) stellen mittlerweile eine große Gefahr für Mensch und Tier dar. Aus diesem Grund muss gerade bei Antibiotika der Einsatz immer begründet sein. Wichtig ist die Ermittlung der jeweiligen Ursache und eine gezielte Diagnostik, denn wir alle wollen die Bakterien abtöten und nicht nur kurzweilig zurückdrängen!
Antibiotika dürfen nur noch angewendet werden, wenn Ihr Tier von unseren Tierärzten ausführlich untersucht wurde und ein Antibiotikum Mittel der Wahl ist, um Ihr Tier zu behandeln. Durch die neuen gesetzlichen Änderungen sind wir verpflichtet, bei speziellen Antibiotika (“Reserve-Antibiotika”) vor der Behandlung ein Antibiogram (bakteriologische Untersuchung) anzufertigen.
Warum dürfen wir Medikamente nicht versenden?
Diese Frage wird sehr häufig gestellt. Auch hier müssen die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes beachtet werden, welche den Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten per Post verbieten. Dies steht im Gegensatz zu den gesetzlichen Regelungen im Humanbereich, wo sogenannte Onlineapotheken existieren.
Kann ich über die Praxis das benötige Spezialfutter, Nahrungsergänzungsmittel oder spezielle Herzmedikamente für meine Katze beziehen?
In unserer Apotheke bevorraten wir ein großes Spektrum an Tierarzneimitteln und Futterergänzungsmitteln für Ihren Liebling. Leider ist es uns aufgrund der großen Auswahl an Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln nicht immer möglich, alles vorrätig zu haben. Daher können wir auf Wunsch spezielle Medikamente, Futtermittel und Nahrungsergänzungsmittel für Ihr Tier bestellen. Ihre Bestellung können Sie gerne über unser Bestellformular aufgeben.